Josef Heller

Josef Heller

Die Bibliothek des EZJM zählt unter ihre alten Notendrucke auch das zweibändige Hauptwerk des zu seinen Lebzeiten weit über seine Gemeinde Brünn hinaus bekannten Oberkantors Josef Heller: „Kól T’hilloh. Vierstimmige Chöre und Soli sowie Recitative für den israelitischen Gottesdienst mit und ohne Begleitung der Orgel (ad libitum)“ (1). Der Erste Teil erschien im Jahr 1905 und enthält die Freitagabend- und Sabbatgesänge, der Zweite Teil wurde 1914 vollendet und umfasst die Liturgie für die Hohen Feiertage.

Josef Heller wurde am 25.3.1864 in Ujfalu in Ungarn geboren. Streng religiös erzogen und von seinen Eltern für den Beruf des Rabbiners vorgesehen, besuchte er mehrere renommierte ungarische Rabbinerschulen. (2) Doch die „außergewöhnliche Veranlagung und Begabung für Gesang, den er schon als 7jähriger Knabe bei hervorragenden Kantoren Ungarns gepflegt hat, führten ihn der Königl. Musikschule in Debreczen zu, woselbst er seine erste musikalisch-theoretische Schulung empfing, gleichzeitig auch die talmudischen Studien eifrigst fortbetrieb.“ (3) 

In der nächsten Station seines Lebensweges zeigt sich ein Element, das Josef Heller mit einer Reihe der besten jüdischen Kantoren teilte: eine weltliche Bühnenlaufbahn. Heller ging nach Abschluss der Musikschule nach Budapest, wo er seine gesangliche Ausbildung an der Königlichen Hofoper fortsetzte und dort ein Jahr lang als Solosänger wirkte. (4) Trotz seiner Erfolge auf der Bühne und mehrerer Angebote für weitere Engagements beschloss er allerdings bereits nach dieser kurzen Zeit als Opernsänger, sich fortan nur noch seinen religiösen Studien und dem liturgischen Gesang zu widmen. Dem erst 20jährigen wird die Stelle des Oberkantors der israelitischen Kultusgemeinde Kaposvár angetragen, die er mehrere Jahre lang ausfüllt. (5)

1889 beruft man ihn zum Oberkantor der israelitischen Kultusgemeinde Brünn, ein Amt, in das er „nach siegreichem Wettbewerbe einhellig gewählt wurde.“ (6) Seit Anfang 1890 wirkt er in dieser größten jüdischen Gemeinde Mährens als Oberkantor und Chordirektor, als Komponist und Gesangspädagoge sowie als Direktor der von ihm gegründeten Kantoren-Bildungsanstalt des israelitischen Proseminars. Aus dem renommierten Institut, das Heller 30 Jahre lang leiten wird, gehen viele hervorragend ausgebildete Kantoren hervor, die in Stellen im In- und Ausland vermittelt werden. (7) Weiterhin fungiert er als Präsident des mährischen Kantorenvereins. (8)

Die Abbildung zeigt eine Anzeige in der Wiener jüdischen Wochenschrift „Die Wahrheit“ vom 3. September 1909, in der die Kantoren-Bildungsanstalt die Vermittlung von Kantoren für die Schacharit- und Mussaf-Gottesdienste, d. h. für die Morgen- und Zusatzgottesdienste, anbietet. (9)

Josef Heller steht in der Tradition der Erneuerer der jüdischen Liturgie im Zuge der Reformbewegung im 19. Jahrhundert. Ein Hinweis hierauf findet sich bereits im Titel des genannten Werkes: Heller sieht den Gebrauch der Orgel ad libitum vor, stellt also eine Orgelbegleitung ins Belieben derer, die seine Kompositionen umsetzen.

Im Vorwort zum Ersten Teil des „Kól T’hilloh“ („Stimme der Lobpreisung“) beschreibt er sein großes Anliegen:

„Als ich daran ging, ein gottesdienstlich musikalisches Werk – die ganze Synagogal- und Casual-Liturgie umfassend – zu schreiben, war ich mir wohl der fast unüberwindlichen Schwierigkeiten desselben vollkommen bewußt. [...] Nicht Neues allein, sondern hauptsächlich das alte   C  h a s o n u s   will ich in eine Form, die dem heutigen Zeitgeist und modernen Gottesdienst entsprechen soll, fassen. Wenn auch vor mir auf dem Gebiete der synagogalen Musik so viel Gediegenes und Anerkennenswertes geschaffen wurde, so habe ich doch gefunden, daß, auf ähnlich systematisch geordneter Grundlage und in solch musikalischer Ausgestaltung, bis jetzt kein Werk erschienen ist. In erster Linie war mein Hauptaugenmerk darauf gerichtet, für den Kantor – der im jüdischen Gottesdienste als unentbehrlicher Faktor die wichtigste Mission zu erfüllen hat – etwas Praktisches und Nützliches zu schaffen; dabei aber habe ich auch den Chor reichlich bedacht.
Mein Bemühen war zugleich darauf gerichtet, den Charakter und die Eigenart der traditionellen Weisen durch die Harmonisierung festzuhalten und zu veredeln.“ (10)

Dieses Lebenswerk vollendet der auch wegen seiner vorbildlichen Lebensweise hoch geschätzte Oberkantor im 1914 erscheinenden Zweiten Teil des „Kól T’hilloh“, der den Untertitel „Vollständiger Gottesdienst für die Neujahrstage und das Versöhnungsfest; nebst 5 Anhängen“ trägt. Dieser Band beinhaltet unter anderem 100 vier- und mehrstimmige Chöre mit und ohne Orgelbegleitung und 25 Sologesänge mit Orgelbegleitung. (11) Heller schafft damit ein umfassendes Kompendium und wird seinem im Ersten Teil dargelegten Anspruch gerecht. Im Vorwort zum Zweiten Teil betont er noch einmal sein Bemühen, „die Vortragsweisen und Gesänge auf dem Grundfels der kostbaren Tradition des alten und echten Chasonus in moderner ästhetischer Kunstform aufzubauen, zugleich aber auch der fortschreitenden musikalischen Entwicklung der Gegenwart vollauf Rechnung zu tragen. [...] In einer Zeit scharfen Gegensatzes zwischen Altem und Neuem gilt es, zu erhalten und zu erneuern, wiederzubeleben und umzugestalten und so den alten wertvollen Bestand durch Neubearbeitung in modernem Geiste und Gewande fortdauernd zu sichern.“(12)

Oberkantor Heller wirkt noch bis 1927 in seinen vielfältigen Funktionen in Brünn. Das mährische Landesrabbinat verleiht ihm für seine Verdienste den Ehrentitel eines „Morenu“ („Unser Lehrer“). Bis ins Alter behält Heller dank seiner Gesangstechnik seine herausragende Stimme. Seinen Ruhestand verbringt er, zuletzt herzkrank, in Wien, wo er am 24. Mai 1936 im Alter von 72 Jahren einem Herzschlag erliegt. (13)

Was Friedmann 1921 voraussagt, nämlich: „Hellers ‚Kól T’hilloh’ wird für die künftige Entwicklung des Synagogengesanges richtunggebend sein“ (14), wird in dem in der jüdischen Wochenschrift „Die Wahrheit“ erschienenen Nachruf auf Oberkantor Heller, der am 26. Mai 1936 unter großer Beteiligung jüdischer Würdenträger auf dem Wiener Zentralfriedhof bestattet wurde, bestätigt:

„Hier [in Brünn, V.I.] gelang ihm sein Streben, die von Sulzer angebahnte Vereinigung des altehrwürdigen Chasones mit moderner musikalischer Durchbildung in eigener unverdrossener Arbeit so fortzusetzen, daß der Gottesdienst der Brünner Gemeinde ein anerkanntes und vielfach befolgtes Muster wurde.“ (15)

Vera Ibold (2015)

 

Josef Heller

Bibliographische Angaben

(1) Heller, Josef: Kól T’hilloh. Vierstimmige Chöre und Soli sowie Recitative für den israelitischen Gottesdienst mit und ohne Begleitung der Orgel (ad libitum). Erster Teil: Freitagabend- und Samstaggesänge, Brünn 1905; Zweiter Teil: Vollständiger Gottesdienst für die Neujahrstage und das Versöhnungsfest; nebst 5 Anhängen, Brünn 1914.
EZJM-Signatur: Rara C2 2 Hel-1/Hel-2

(2) Vgl. Friedmann, Aron (Hrsg.): Lebensbilder berühmter Kantoren, Bd. 2, Berlin 1921, S. 163.

(3) Ebda., S. 164.

(4) Vgl. den Nachruf auf Josef Heller unter der Rubrik „Todesfälle“ in der Wiener jüdischen Wochenschrift Die Wahrheit, Nr. 24 vom 5. Juni 1936, S. 7, sowie Friedmann, Lebensbilder, S. 163.

(5) Friedmann gibt als Jahr des Stellenantritts 1884 an, Die Wahrheit (1936) nennt das Jahr 1885.

(6) Die Wahrheit (1936), S. 7.

(7) Friedmann, Lebensbilder, S. 163.

(8) Ebda.

(9) Die Wahrheit, Nr. 35 vom 9. September 1909, S. 2.

(10) Heller, Josef: Kol T’hilloh, Vorwort zum Ersten Teil (1905).

(11) Vgl. auch Friedmann, Lebensbilder, S. 165, der für den Zweiten Teil von „allein über 800 Nummern“ spricht.

(12) Heller, Josef: Kol T’hilloh, Vorwort zum Zweiten Teil (1914).

(13) Vgl. „Die Wahrheit“ (1936), S. 7.

(14) Friedmann, Lebensbilder, S. 166.

(15) „Die Wahrheit“ (1936), S. 7.

Neuerwerbung für die Bibliothek

Bis vor kurzem hatte die Bibliothek des EZJM lediglich den Ersten Teil des „Kól T’hilloh“ in ihrem Rara-Bestand. Wir freuen uns, dass es jüngst gelungen ist, auch den Zweiten Teil antiquarisch aus Israel zu erwerben und dass wir somit jetzt das vollständige Werk hier in unserem Institut der Forschung zugänglich machen können.

Zuletzt bearbeitet: 29.03.2022

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